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Das Brennen von Destillat ohne gesetzliche Genehmigung ist in der Tschechischen Republik nicht legal. Der Verkauf / die Verlagerung der Destillationsanlagen unterliegen einer Meldepflicht. Die Bedingungen für die Herstellung von Destillaten in der Tschechischen Republik sind im Spirituosengesetz Nr. 61/1997 Slg. festgelegt.

Spiritus darf nur in einer Destillerie, Brennerei oder Spezialbrennerei hergestellt und aufbereitet werden, und zwar nur durch eine juristische oder natürliche Person, die - sofern es sich nicht um eine Erzeugerbrennerei handelt - über eine staatliche Genehmigung nach einem Sondergesetz verfügt. Diese Genehmigung wird vom Landwirtschaftsministerium oder vom Industrieministerium ausgestellt, je nachdem, wie Spiritus gewonnen wird.

Im Falle des Erzeugerbrennens erteilt das Landwirtschaftsministerium eine Genehmigung auf der Grundlage eines schriftlichen Antrags. Der Antragsteller fügt dieser eine Beschreibung mit Layoutskizze und technischer Dokumentation bei.

Das Spirituosengesetz schreibt weiter Folgendes vor:

  • Stoffe, aus denen Alkohol hergestellt werden kann
  • die maximale zu produzierende Alkoholmenge
  • Anforderungen an die Registrierung von Stoffen, aus denen Spiritus hergestellt werden kann

Kuèerovo nám. 2032, 688 01 Uherský Brod, Tschechische Republik

Kovodìl
Janèa s.r.o.

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